349.000 €

  • Zimmer:
    7
  • Schlafzimmer:
    4
  • Badezimmer:
    2
  • Grundfläche:
    202 m²
  • Wohnfläche:
    160 m²
  • Baujahr:
    1974
  • Stockwerk:
    2
  • Provision (Käufer):
    5,95%
  • Wesentliche Energieträger:
    Gas – Zentral
  • Stellplätze:
    2
  • Endenergieverbrauch:
    259kWh(m²*a)

Beschreibung

Das im Jahre 1974 massiv errichtete Zweifamilienhaus besticht durch seine ruhige Lage in einer Seitenstraße im gefragten Ortsteil Neustadt – Gimmeldingen . Auf 202 m² Grundstücksgröße erwarten Sie ca. 160 m² Wohnfläche verteilt auf zwei abgeschlossene Wohneinheiten.

Die ca. 80 m² große Erdgeschosswohnung besteht aus einem Wohnzimmer , zwei Schlafzimmer , einem Tageslichtbad mit Badewanne und Dusche sowie einem Esszimmer welches direkt an der Küche angrenzt . Diese Wohnung war bis vor kurzem vermietet steht zurzeit aber leer. 

Im Obergeschoss welches Sie über eine Treppe im Hausflur erreichen finden Sie die zweite Wohneinheit . Hier erwarten Sie ein großzügig geschnittener Wohn / Essbereich mit anliegendem Balkon und angrenzender Küche , zwei Schlafzimmer sowie einem Tageslichtbad mit Badewanne und Dusche. Diese WE wird zurzeit vom Eigentümer bewohnt wird allerdings nach Verkauf der Immobilie frei .

Im Hof der Immobilie finden Sie einige Parkmöglichkeiten oder können diesen nach belieben nutzen , von hier gelangen Sie auch in den Keller des Hauses.

Eine neue Gaszentralheizung (Viessmann) wurde im Jahre 2021 installiert , welche Allerdings mit einem Finanzierungs / Service Paket von monatlich 124,62,-Euro zu übernehmen ist.

Lage :

Neustadt Gimmeldingen zählt zu einem staatlich anerkannten Erholungsort geprägt von schmalen Gassen , Sandsteingemäuer sowie einigen Winzerhöfen lässt sich hier ganz leicht nach einem Arbeitstag die Seele baumeln lassen . Direkte Nachbarorte sind : Mußbach , Lindenberg , Haardt sowie Königsbach und natürlich das nur 3 km entfernte Neustadt an der Weinstraße.

 

  • Sonstiges: Die Provision beträgt 5,95 % inklusive der gesetzlichen MwSt. und basiert auf dem im notariell beurkundeten Kaufvertrag angegebenen Kaufpreis. Mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages ist die Provision verdient und fällig und vom Käufer zu tragen.

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